Regelungen für Tiny Houses

Als Wohnform ist das Tiny House noch recht neu in Deutschland und natürlich gibt es einige Regelungen für Tiny Houses, die zu beachten sind. In diesem Beitrag gehen wir auf einige der wichtigsten grundlegenden Fragen ein.

Tiny House Varianten

Natürlich ist es grundsätzlich davon abhängig für was für eine Art von Tiny House man sich entscheidet. Bei uns findet ihr das Tiny House on Wheels, was größentechnisch das kleinste der Tiny House Arten ist. Etwas größer sind dann Modulhäuser oder Minihäuser. Da, wie der Name schon sagt, das Tiny House on Wheels auf Rädern, also einem Anhänger steht, sind hier auch noch einmal besondere Regelungen zu beachten. Hierbei ist auch zu bedenken, dass diese Regelungen natürlich auch für Tiny Houses zählen, die auf einem Anhänger transportiert werden sollen. Als Varianten hierzu gäbe es sonst zB noch das kleine Haus auf einem Tieflader zu transportieren. Hier wollen wir nun also weiter auf die Regelungen für Tiny Houses on Wheels eingehen.

Die rechtlichen Vorgaben

Solange das Tiny House on Wheels auf der Straße unterwegs ist, gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Hierbei sind die Maße und das Gewicht des Tiny Houses zu beachten:

Maximale Breite: 2,55 m
Maximale Höhe: 4,0 m
Maximales Transportgewicht (inkl. Anhänger): 3,5 t

Sobald das Tiny House dann abgestellt wird, um es zu bewohnen, gilt in Deutschland dann das Baurecht (zB. Art. 2 BayBO).

Stellplatzmöglichkeiten für Tiny Houses

Wir haben in einem anderen Blogartikel schon einmal beschrieben, wie wir unseren Stellplatz gefunden haben. Grundsätzlich gibt es aber verschiedene Möglichkeiten für die dauerhafte Nutzung eines Tiny Houses und daher auch unterschiedliche Regelungen für Tiny Houses. Wir sind den Weg gegangen das Tiny House als Erstwohnsitz nutzen zu wollen. Wer sich dafür entscheidet, muss darauf achten, dass das zukünftige Grundstück ein Baugrundstück ist. Das bedeutet außerdem, dass es ans Straßen- und Verkehrsnetz angebunden ist, sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz. Um dort dauerhaft wohnen zu dürfen, muss zusätzlich auch noch eine Baugenehmigung vorliegen.

Eine Variante ist, sich als Dauercamper auf einen Campingplatz zu stellen. Hierbei ist es von der Gemeinde abhängig, ob das erlaubt wird oder nicht. Außerdem sind hier zusätzliche Regelungen zu beachten und zwar eine maximale Größe des Tiny Houses von 40 m² und eine maximale Höhe von 3,50 m². Falls das Tiny House nicht als Dauerwohnsitz verwendet werden soll, ist der Campingplatz oder andere Sondergebiete auf jeden Fall der richtige Weg.

Hier sind zwei Seiten, die ich gefunden habe, auf denen Stellpätze angeboten werden. Vielleicht ist ja etwas für euch dabei. Auf der tiny-houses.de-Seite und hier sind auch noch weitere zu finden.

Ist eine Baugenehmigung für Tiny Houses notwendig?

Die kurze Antwort ist: nicht immer, aber es hilft ungemein!

Es gibt in den Bundesländern verschiedene Vorgaben, die zu beachten sind. In Bayern und Nordrhein-Westfalen muss zum Beispiel bei einem Brutto-Rauminhalt von unter 75m³ kein Bauantrag eingereicht werden. Jedoch muss beachtet werde, dass in jedem Fall ein Antrag her muss. Entweder weil man einen Antrag auf eine Abweichung von Bebauungsplan beantragen muss oder auch nur, weil man Bescheid geben muss, dass man sich an alle Vorgaben hält. Obwohl wir unter den 75m³ liegen, wurde uns dann von der Gemeinde sowie auch von unserem Architekten, den man im Übrigen braucht, um einen Bauantrag einzureichen, da das nicht einfach jeder machen kann, empfohlen, trotzdem einen Bauantrag zu stellen. Und zwar aus dem einfachen Grund, dass hier das Standardverfahren befolgt werden kann und alle Informationen wie gewohnt vorliegen. Ansonsten könnte es bei fehlenden Informationen und zu einigen Nachfragen kommen, was die Bearbeitung des Antrags verzögern könnte.

Die Energiesparverodnung und das Tiny House

Im letzten Blogartikel bin ich schon einmal auf dieses Thema eingegangen und möchte es hier trotzdem noch einmal kurz erwähnen. Grundsätzlich muss die Energiesparverordnung (EnEV) eingehalten werden. Das ist gerade so, da es für Tiny Houses noch keine gesonderte Regelung gibt. Da es schwierig ist die EnEV und gleichzeitig auch die Gewichts- und Maßvorgaben des Hauses einzuhalten, gibt es verschiedene Anätze hierzu. Den einen habe ich dem letzten Blogartikel vorgestellt, in dem es der Vorschlag gemacht wird, dass statt die Regelungen pro m² zu betrachten, das ganze pro Person und Jahr berechnet werden sollte. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmG) die wirtschaftliche Vertretbarkeit (§1, Abs. 2) mit zu beachten ist, die aufgrund der Vorgaben für Tiny Houses nicht gegeben ist. Vielleicht wird hierfür in der Zukunft also noch eine einheitliche Regelung bestimmt. Wir können gespannt sein.

Fazit

Solange man sich also an die Maße und das maximale Gewicht eines Tiny Houses für den Straßenverkehr, sowie die Bauvorschriften hält, sollte einem also nichts im Wege stehen. Vielleicht wird einem der Weg zum eigenen Tiny House ja in der Zukunft auch noch etwas einfacher gemacht, wenn sich Regelungen angepasst und sich Gemeinden damit intensiver auseinandergesetzt haben. Wir hoffen auf jeden Fall, dass ihr den Kopf nicht in den Sand steckt und es versucht. Falls ihr nach mehr Infos sucht, wir haben viel aus diesem Magazin lernen können.

 

Falls ihr weitere Fragen oder Input zu diesem Thema habt, kommentiert den Artikel oder meldet euch bei uns.

tiny Grüße,

Jonas und Vroni

 

 

5 Gedanken zu „Regelungen für Tiny Houses“

  1. Hallo, was kostet den so ein Haus, suche etwas kleines als Hauptwohnsitz in mecklenburg Vorpommern habe aber noch kein Grundstück gefunden LG Anja

    1. Hallo Anja,
      es ist sehr schwierig so pauschal eine Antwort auf deine Frage zu geben. Das ist auch der Grund dafür, dass wir keine Preise auf unserer Seite haben. Die Wünsche sind einfach so unterschiedlich und daher auch die Preise der Tiny Houses.
      Ich schreibe dir eine Email und wir schauen mal, nach was du suchst :).

      Lg Vroni

  2. Liebe Vroni, lieber Jonas,

    wisst ihr zufällig unter welchen Bedingungen ein Tiny House in einer Stadt (wie z.B. Berlin) geparkt und bewohnt werden darf? Mit und ohne Zugfahrzeug? Mit und ohne Übernachtungsmöglichkeit? Gefühlt gibt es zig Abhängigkeiten. Bewohnerparkausweis wäre vorhanden. Wir hätten nämlich gerne ein gemeinsames Wohnzimmer für die drei WGs im Haus. Im Idealfall natürlich ohne Zugfahrzeug, ohne Parkbeschränkungen und mit der Option auch im Tiny House zu übernachten. Eine Tabelle mit den verschiedenen Optionen wäre für andere bestimmt auch super hilfreich.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, könnten wir mit einem Zugfahrzeug das Tiny House das ganze Jahr stehen lassen. Lediglich für Übernachtungen bräuchten wir eine Sondergenehmigung: https://www.fritz-berger.de/blog/hilfe-beratung/wissen-fuer-campingeinsteiger/wichtige-gesetzliche-regelungen-fuer-wohnwagen-und-wohnmobil.html Oder?

    Eine grobe Einschätzung wäre super. Die ganz genauen rechtlichen Bedingungen müssten/werden wir natürlich trotzdem noch klären müssen. Würden nur gerne verstehen ob ein Tiny House überhaupt in Frage kommt.

    Vielen Dank für die ganze Dokumentation! Sehr inspirierend 🙂

    1. Hey Tito,
      danke für deine Anfrage und deine netten Worte. ?

      Deine Frage ist ziemlich knifflig und wohl kaum mit Hilfe einer Internetrecherche endgültig zu beantworten. Trotzdem hier mal meine Perspektive: Die rechtlichen Vorgaben für das Parken von Wohnanhängern ist ja umfassend geregelt und diese Vorgaben hast du auch bereits genannt. Also ohne Zugfahrzeug wird es hier wohl bei maximal zwei Wochen Parken bleiben. Außerdem fordert §1 der StVO eine allgemeine Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer. Also selbst wenn rechtlich nichts gegen ein angehängtes, geparktes Tiny House in eurer Nachbarschaft sprechen würde, die drei verwendeten Parkplätze wären wahrscheinlich nicht “rücksichtsvoll” genutzt. Spätestens eure Nachbarn würden sich bestimmt darüber aufregen, wie ihr die wahrscheinlich eh schon knappen Parkplätze besetzt. Die dauerhafte Nutzung des Tiny House als Wohnzimmer würde vermutlich auch nicht mehr unter den Aspekt des Parkens fallen. Hierbei handelt es sich eher um ein Bewohnen, ganz unabhängig davon, ob man darin übernachtet oder nicht. Meiner Einschätzung nach wirst du hier nicht um eine Sondergenehmigung herumkommen.

      Meine Empfehlung wäre daher, dass du dich einmal direkt bei den zuständigen Behörden meldest. Diese sind die einzigen, die dir eine verlässliche Auskunft geben können. Zum Thema Tiny Houses gibt es bisher einfach keine spezifische Gesetze oder Regulierungen, auf die man sich berufen könnte. Unserer Erfahrung nach kommt es ganz auf die Gemeinde oder Stadt an, wie diese zum Thema Tiny Houses steht. Bei uns in Bayern hätten wir z.B. offiziell nicht einmal einen Bauantrag für das Aufstellen unseres Tiny House stellen müssen (Häuser mit einem Volumen von unter 75m³ sind offiziell antragsbefreit). Die Rückmeldung des Bauamts lautete aber, dass sie uns einen regulären Antrag empfehlen würde, da dieser leichter bearbeitet werden könne.

      Ich hoffe, dass dir diese Antwort weiterhilft, auch wenn ich deine Fragen nicht konkret beantworten konnte.

      tiny Grüße
      Jonas

  3. Danke für deine Antwort! Dann hoffe ich, dass sich die Lage bald entspannt, um das mit dem zuständigen Amt offiziell klären zu können. Jetzt habe ich auch ein besseres Gefühl, welche Punkte ich bei der Absprache mit dem Amt noch beachten sollte. Melde mich nochmal, sobald es Neuigkeiten gibt. Wie rücksichtsvoll ein geparktes Tiny House vs. 3 geparkte Autos vs. 10 Fahrradbügel in einer Stadt wie Berlin sind, würde ich jedoch mal in Frage stellen ??

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