Aktueller Stand bei Baurecht vs. Tiny House
Deutschland ist für einige Dinge global bekannt. Da gibt es deutsche Autos, Bier und das Oktoberfest und die deutsche Pünktlichkeit und Ordnung. Diese Ordnung hat seinen Preis, denn ohne klare Regeln kann auch keine Ordnung herrschen. Diese klaren Regeln bedeuten Bürokratie und diese macht auch vor Tiny Houses nicht halt. So beschäftigen wir uns auch mit dem Baurecht für Tiny Houses.
Problematisch ist, dass es bisher nahezu keine spezifischen Regeln für Kleinstwohnformen gibt. Oftmals greifen Gesetze aus den Bereichen Camping, Wohnmobil oder Kleingärtnerei. Da diese aber nur eine teilweise Überlappung mit Tiny Houses bieten, ist die Rechtslage nicht immer einwandfrei zu klären. Einige Sachen sind bereits klar geregelt, bei einigen gibt es Interpretationsspielraum und in anderen Bereichen ist noch keine konkrete Regelung vorhanden.
Hier muss ich darauf hinweisen, dass alle folgenden Informationen keine rechtlich verbindlichen Aussagen sind. Wir sind keine Juristen und wollen unsere Erfahrung nicht falsch darstellen. Alle Aussagen und Quellen haben wir nach bestem Wissen zusammengetragen, aber letztlich muss sich jeder selbst ein konkretes Bild verschaffen. Unserer Erfahrung nach spielt auch die konkrete Rechtslage nicht die größte Rolle, denn jede Gemeinde reagiert unterschiedlich auf Tiny Houses. Daher ist vor allem ein enger Kontakt zu den lokalen Behörden wichtig. Diese werden eure Anträge und Vorhaben prüfen, daher sollte man sich auch an deren Empfehlungen halten. Wir haben es so gemacht und sind mit unserem Ansatz recht gut gefahren. Wenn dich unsere konkrete Erfahrung mit Bauantrag unseres Tiny Houses interessiert, in diesem Beitrag berichten wir von unserem Weg: Tiny House Bauantrag #1 – Antrag & Bauamt der Gemeinde
Bestehende Quellen für das Baurecht für Tiny Houses
Tiny House Forum Deutschland
Es gibt bereits einige Quellen, die das Thema Baurecht umfassend behandeln. Diese wollen wir hier nicht ausgiebig abschreiben, sondern euch auf diese Inhalte hinweisen. Wenn du bereits ein wenig zum Thema Tiny House recherchiert hast, wirst du bereits auf das Tiny House Forum Deutschland gestoßen sein. Dort gibt es eine sehr gute Übersicht über die einzelnen Fragen und einige Mythen rund um das Thema Baurecht für Tiny Houses. Diesen Beitrag findest du hier.
Zeitschrift "kleiner Wohnen"
Die jährlich erscheinende Fachzeitschrift “kleiner Wohnen” beschäftigt sich mit den unterschiedlichesten Kleinstwohnformen und dabei auch mit Tiny Houses. In der Ausgabe 2020/2021 gibt es einen wunderbaren Artikel zum Thema Baurecht für Tiny Houses. Hieraus wollen wir euch einmal zwei Übersichten zur Verfügung stellen. Wer sich für alle Details und Erläuterungen aus dem Artikel interessiert, hier auf der Seite des Verlags findest du alle Infos und die Möglichkeit zur Bestellung.
Abbildung 1: Verfahrens- und Genehmigungsfreiheit in den verschiedenen Bundesländern. Im Falle von Verfahrensfreiheit ist keine Baugenehmigung erforderlich und es besteht keine Anzeigepflicht. Im Falle der Genehmigungsfreiheit ist keine Baugenehmigung erforderlich, aber das Vorhaben unterliegt der Anzeigepflicht.
(Quelle: Zeitschrift “kleiner Wohnen” Ausgabe 2020/2021, Seite 20, Autor: Sebastian Kübler, Laible Verlagsprojekte)
Abbildung 2: Schematische Übersicht über das Baurecht. FNP steht dabei für Flächennutzungsplan und BPlan für Bebauungsplan. Die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich wird in diesem Video sehr schön erläutert. Diese Übersicht soll helfen die Situation mit dem eigenen Grundstück und Bauvorhaben einschätzen zu können. Bei Unklarheiten kann man sich immer auch direkt beim lokalen Bauamt melden. (Quelle: Zeitschrift “kleiner Wohnen” Ausgabe 2020/2021, Seite 21, Autor: Sebastian Kübler, Laible Verlagsprojekte)
Diese zwei Quellen sollten dir bereits einen relativ guten Überblick ermöglichen. Wenn du noch weitere Inhalte hast, die für andere hilfreich sein könnten, schreibe uns oder hinterlasse einen Kommentar unter diesem Beitrag. Dann nehmen wir die Sachen gerne mit auf. Wir freuen uns, von dir zu hören.
tiny Grüße
Jonas
Ich finde es süß, dass jährlich die Fachzeitschrift “Kleiner Wohnen” herausgegeben wird. Die werde ich mir mal besorgen. Gerade möchte ich mich über Baurecht schlaumachen. Vielleicht werde ich wegen meines geplanten Tiny Hauses auch mal einen Fachanwalt fragen.
Hey Antonia,
danke für deinen netten Kommentar. Einen Juristen zu diesem Thema zu befragen ist sicherlich eine gute Idee. Wenn du etwas zum Thema Baurecht findest, melde dich gerne noch einmal mit deinen Erkenntnissen. Diese sind für uns und unsere Leser auf jeden Fall auch interessant.
tiny Grüße
Jonas
Danke für diesen sehr informativen Blog!
für den Einsteiger ein sehr guter Anfang:-)